KI-Transparenz

Offenlegung nach Art. 50 EU-KI-Verordnung (AI Act) und DSGVO — welche KI-Systeme fynz proof einsetzt, was sie tun und was nicht.

Eingesetzte KI-Systeme

SystemZweckVerarbeitung
dot.red Multi-Specialist (30+ Detector-Cards, Fusion-GBM) Hinweis, ob ein gesichertes Bild KI-generiert sein könnte lokal (eigene GPU-Infrastruktur, Deutschland) — kein Cloud-API
CLIP Vision Embedding (ViT-B/32) Semantischer Fingerabdruck zur Wiedererkennung manipulierter Varianten lokal auf dem fynz-Server
Heuristische PII-Erkennung Schwärzungs-Vorschläge für Drittpersonen-Daten (E-Mail, Telefon, IBAN u.a.) lokal, regelbasiert (keine ML-Inferenz)
LLM-Vorklassifikation (optional, derzeit inaktiv) Triage-Hinweis zur juristischen Kategorie eines Beweises nur bei Aktivierung; wird im Beweis-PDF ausgewiesen

Was die KI ausdruecklich NICHT tut

Kennzeichnung im Beweisdokument

Jede KI-Analyse erscheint im Beweis-PDF in einem eigenen Abschnitt („KI-GESTÜTZTE ANALYSE") mit Modellname, Score, Konfidenz und Methodik-Erklärung inklusive Disclaimer. KI-Ergebnisse sind dadurch für Gericht und Gegenseite klar von den kryptographischen Feststellungen unterscheidbar.

Fehlerraten & Grenzen

KI-Detektion ist probabilistisch. Scores zwischen 45 % und 55 % werden ausdrücklich als „requires_review" (manuelle Prüfung) ausgewiesen. Die Erkennung neuer, unbekannter Generatoren kann schlechter ausfallen als die evaluierte Leistung auf bekannten Generatoren. Details zur Methodik: Abschnitt „Forensik-Module" im jeweiligen Beweis-PDF.

Kontakt

Fragen zur KI-Nutzung oder Einwände: proof@fynz.de

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